AGB

MÖLDERS HOLDING GMBH & CO. KG

GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

STAND 1. Juli 2016

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Mölders Holding GmbH & Co. KG, Wesel, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Angebote und Notierungen sind grundsätzlich freibleibend; der Zwischenverkauf der Waren ist vorbehalten. Änderungen aufgrund von Preiserhöhungen der Hersteller werden vor der Auslieferung mitgeteilt, so dass vom Auftrag zurückgetreten werden kann. Bestellbedingungen unserer Kunden, welche von unseren Bedingungen abweichen, wird schon jetzt widersprochen. Eine Lieferung unsererseits gilt nicht als Anerkennung der Bestellbedingungen unserer Kunden. Abweichende Bedingungen gelten nur in schriftlicher Form.

2. Die Preise gelten - wenn nicht anders angegeben - ab Lager Wesel. Bei einem Auftragswert unter 50,- EUR netto berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 12,- EUR. Zu allen Beträgen kommt die gesetzl. Mehrwertsteuer hinzu.

3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager auf den Kunden über. Transportschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden. Es muss ein Schadensprotokoll nach den Vorschriften des Frachtführers aufgenommen werden. Bei einem Auftragswert unter 275,- EUR netto sowie im Export berechnen wir einen Frachtaufschlag nach den jeweils aktuellen Frachtkonditionsblättern. Dasselbe gilt für Waren, die in unseren Verkaufslisten besonders gekennzeichnet oder dort nicht enthalten sind oder deren Preise gesondert vereinbart werden.

Ab einem Auftragswert von 275,- EUR netto liefern wir porto- und verpackungsfrei. Falls Sie einen direkten Versand an Ihre Kunden wünschen, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 5,- EUR pro Auftrag. Der Einzelauftrag muss - um eine portofreie Lieferung zu erzielen - ebenfalls über 275,- EUR Nettowert liegen.

4. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Rücknahme nicht einwandfreier Artikel. Andere Ansprüche werden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit organschaftlicher Vertreter vorliegt, ausgeschlossen. Wenn wir uns im Kulanzwege mit einer Rücknahme einverstanden erklären, steht uns eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Warenwertes zu, mindestens jedoch 20,- EUR.

5. Die Mölders Holding GmbH & Co. KG ist berechtigt, Gesamtauslieferungen oder Teillieferungen aufgrund von Kundenaufträgen durchzuführen. Wenn durch unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse bei uns oder unseren Vorlieferanten sich die Lieferung verzögert, verlängert sich die Lieferfrist der Mölders Holding GmbH & Co. KG angemessen. Dauern Verzögerungen länger als 2 Wochen oder findet eine Betriebsstillegung bei uns oder unseren Vorlieferanten statt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.

6. Neue Kunden werden zunächst entweder per Erteilung einer Abbuchungsvollmacht, per Nachnahme oder gegen Vorkasse beliefert. Ansonsten muss die Zahlung für unsere Forderung vollständig nach 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug bei uns eingegangen sein. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über den banküblichen Kontokorrentzinsen zu berechnen. Bei mehrmaligem Zahlungsverzug bei verschiedenen Rechnungen erfolgt automatisch eine Neulieferung nur noch per Nachnahme.

Sämtliche Lieferungen stehen unter unserem Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde alle offenen Verbindlichkeiten bei uns beglichen hat.

Bei Wechseln und Schecks gilt der Tag der Einlösung. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Mölders Holding GmbH & Co. KG ab. Jedoch ist der Kunde zur Einziehung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Auf Verlangen der Mölders Holding GmbH & Co. KG hat ihr Kunde die abgetretenen Forderungen, deren Schuldner sowie die Höhe der Rechnungswerte der weiter veräußerten Vorbehaltsware mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Die Mölders Holding GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden sämtliche Ansprüche der Mölders Holding GmbH & Co. KG sofort fällig. Von irgendwelchen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht der Mölders Holding GmbH & Co. KG hat der Kunde unverzüglich die Mölders Holding GmbH & Co. KG unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Solange die Mölders Holding GmbH & Co. KG die Eigentumsrechte am Kaufgegenstand hat, ist sie oder ein Beauftragter berechtigt, sich jederzeit vom Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Der Kunde räumt der Mölders Holding GmbH & Co. KG jetzt schon freien Zugang zum Aufbewahrungsraum der Waren ein. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, erlischt sein Recht auf den Besitz der gelieferten Waren, ferner auf das Recht der Weiterveräußerung und Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen. Unter Ausnutzung des Zugangsrechtes kann die Mölders Holding GmbH & Co. KG die Waren beim Kunden abholen und durch freihändigen Verkauf anderweitig verwerten. Die Kosten dafür oder die entstandenen Verluste hat der Kunde zu tragen.

7. Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Wenn wir nach Vertragsabschluß Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Vertrag ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen, oder wenn sich Tatsachen ergeben, welche Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, evtl. Zahlungseinstellungen, Verschlechterung der Geschäftsaussichten, Antrag auf Vergleichs- oder Konkurseröffnung, Geschäftsauflösung oder wenn der Kunde Vorräte, Außenstände oder gekaufte Ware verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, oder die Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Falls der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche Vorauszahlung oder Sicherheit leistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Von uns erstellte/gelieferte Vorlagen in Form von Entwürfen, Layouts, Grafiken, Fotos und Daten unterliegen dem Urheberrecht. Jegliche Nutzung oder Veränderung bedarf unserer Zustimmung. Die Vorlagen/Daten dürfen nur für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck eingesetzt werden. Sollte es aus technischen Gründen nötig sein, Kopien dieser Vorlagen/Daten anzufertigen, sind diese nach der vereinbarten Verwendung sofort zu löschen. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei Übernahme von Vorlagen/Daten setzen wir Ihre Anerkennung des eingeschränkten Nutzungsrechtes voraus. Von uns gelieferte Originalvorlagen/Originalfotos sind nach Gebrauch umgehend an uns zurück zusenden.

9. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Wesel. Gerichtsstand: die für Wesel zuständigen Gerichte. Jedoch sind wir auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.